Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis, bevor Sie als Selbstzahler einen Termin in unserer neurologisch-nervenärztlichen Privatsprechstunde über Doctolib buchen:
1. Keine Umgehung der GKV‑Versorgung durch „Selbstzahler“-Termin
Gesetzlich Versicherte sind verpflichtet, medizinisch notwendige Leistungen grundsätzlich über ihre Krankenkasse (GKV) in Anspruch zu nehmen. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir GKV‑Leistungen bei gesetzlich Versicherten nicht als private „Selbstzahler“-Leistung erbringen, wenn es sich der Art nach um reguläre Kassenleistungen handelt.
Das bedeutet: Ein gesetzlich Versicherter kann nicht durch Buchung eines Selbstzahlertermins in der Privatsprechstunde wie ein Privatpatient behandelt werden, wenn der Anlass der Behandlung eine reguläre GKV‑Leistung ist.
2. Privatsprechstunde ist ausschließlich für Privatversicherte und echte Wunschleistungen
Die Privatsprechstunde unserer Praxis dient:
- privat krankenversicherten Patientinnen und Patienten,
- beihilfeberechtigten Patientinnen und Patienten sowie
- gesetzlich Versicherten nur für ausdrücklich gewünschte, nicht von der GKV abgedeckte Wunsch- oder Zusatzleistungen (z. B. bestimmte Gutachten oder Beratungen außerhalb des GKV‑Leistungskataloges).
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in der Privatsprechstunde keine zusätzlichen GKV‑Behandlungen durchführen dürfen.
3. GKV‑Kontingent der Praxis ist ausgeschöpft
Unser Aufnahme‑ und Behandlungskontingent für gesetzlich Versicherte ist derzeit voll ausgeschöpft.
Aus diesem Grund können wir keine neuen Kassenpatienten im Rahmen regulärer GKV‑Termine aufnehmen – auch nicht über den Umweg einer Selbstzahlerbuchung in der Privatsprechstunde.
Bereits bei uns in Behandlung befindliche GKV‑Patientinnen und ‑Patienten werden selbstverständlich weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versorgt.
4. Falschangabe des Versicherungsstatus und Terminblockierung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die bewusste Falschangabe des Versicherungsstatus (z. B. Anmeldung als „Privatpatient“, obwohl eine gesetzliche Versicherung besteht) dazu führt, dass Termine in unserer Privatsprechstunde zu Unrecht blockiert werden und anderen Patientinnen und Patienten nicht zur Verfügung stehen.
In solchen Fällen behalten wir uns vor:
- den Termin kurzfristig abzusagen bzw. eine Behandlung abzulehnen,
- Ihnen gegebenenfalls die entstandenen Ausfallkosten gemäß unserer Ausfallregelung privat in Rechnung zu stellen, wenn der Termin nicht oder nicht rechtzeitig abgesagt wurde,
- in besonders gravierenden Fällen rechtliche Schritte zu prüfen, insbesondere wenn durch vorsätzliche Falschangaben oder beleidigende/üble Nachrede ein Schaden entsteht.
5. Möglichkeiten bei dringlichen Fällen
Medizinisch dringliche Fälle gesetzlich Versicherter können – soweit Kapazitäten vorhanden sind – weiterhin über folgende Wege behandelt werden:
- Offene Sprechstunde der Praxis (zu den veröffentlichten Zeiten, mit ggf. längeren Wartezeiten und begrenzter Fallzahl pro Tag),
- Hausarztvermittlungsfall mit Notfallcode (Vermittlung über Ihre Hausarztpraxis),
- Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung mit entsprechendem Vermittlungscode.
Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen zunächst an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117), wenn in unserer Praxis aktuell keine dringlichen Termine verfügbar sind.
6. ADHS‑Diagnostik gehört nicht zu den Notfällen / dringlichen Fällen
Eine ADHS‑/ADS‑Diagnostik sowie ähnliche geplante diagnostische Abklärungen gehören in der Regel nicht zu den akuten Notfällen oder dringend behandlungsbedürftigen Fällen im neurologischen/nervenärztlichen Sinne.
Solche Leistungen können daher nicht im Rahmen der Notfall‑, Hausarztvermittlungs- oder TSS‑Sprechstunde als dringliche GKV‑Leistungen erbracht werden.
7. Umgang mit Bewertungen und unsachlicher Kritik
Wir sind stets bemüht, unsere Patientinnen und Patienten freundlich, respektvoll und nach aktuellem medizinischen Standard zu behandeln und dabei die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben (insbesondere der GKV-Versorgung) einzuhalten.
Konstruktive Rückmeldungen – auch kritische – nehmen wir ernst und nutzen sie zur Verbesserung unserer Abläufe. Beleidigende, verleumderische oder bewusst unwahre öffentliche Bewertungen können jedoch nicht akzeptiert werden. In solchen Fällen behalten wir uns vor,
- eine Löschung oder Korrektur der Bewertung über die jeweilige Plattform anzustreben und
- im Einzelfall rechtliche Schritte zu prüfen.
8. Hinweis zur Terminbuchung über Doctolib und Homepage
- Wenn Sie gesetzlich versichert sind und eine reguläre neurologische/nervenärztliche Behandlung wünschen, ist eine Buchung als Selbstzahler in unserer Privatsprechstunde nicht zulässig, sofern es sich um reguläre GKV‑Leistungen handelt.
- Bitte nutzen Sie als GKV‑Patientin/GKV‑Patient die oben beschriebenen Wege (offene Sprechstunde, Hausarztvermittlungs- oder TSS‑Termin), sofern Kapazitäten bestehen.
- Privatversicherte und Selbstzahler für klar definierte Wunsch‑ oder Zusatzleistungen außerhalb der GKV können Termine wie angegeben buchen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Praxis für Neurologie und Nervenheilkunde Brühl
Wolfram Herscu
Arzt für Neurologie und Nervenheilkunde, Medizinischer Sachverständiger CPU, Verkehrsmediziner
